Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer von Sprachkursen an der Hartnackschule Berlin

1. Allgemeines


a) Die Hartnackschule Berlin ist eine vom Senator für Schulwesen des Landes Berlin bescheinigte Ergänzungsschule. Teilnehmer von Sprachkursen an der Hartnackschule Berlin sind vom Besuch der Berufsschule befreit. Die Hartnackschule ist seit Oktober 2000 eine nach ISO 9001 zertifizierte Bildungseinrichtung. Die Hartnackschule Berlin ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP). Die Hartnackschule Berlin ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassener Sprachkursträger für die Durchführung von Sprachintegrationskursen bzw. Orientierungskursen. Seit Dezember 2006 ist die Hartnackschule Berlin ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Darüber hinaus ist die Hartnackschule Berlin ein lizenziertes TELC-Prüfungszentrum.
b) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Schulleitung sowie des Lehr-Verwaltungs- und Aufsichtspersonals in der Schule Folge zu leisten.
c) Die Schulleitung ist zu allen Anordnungen und Maßnahmen berechtigt, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs notwendig sind.
d) Wenn sich der Wohnsitz oder die angegebene Adresse des Teilnehmers während der Ausbildungszeit ändert, ist dies umgehend der Schulleitung mitzuteilen. Kosten, die durch verspätete Mitteilung der neuen Adresse entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

2. Unterricht


a) Die Festlegung des Unterrichtsplanes erfolgt durch die Schulleitung. Werden vereinbarte Unterrichtsstunden verspätet abgesagt oder nicht besucht, sind diese zu bezahlen. Die Schule behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen bzw. die Unterrichtszeit zu verkürzen.
b) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Wird diese unterschritten, ist die Schulleitung berechtigt, die betroffene Gruppe in andere Kurse einzugliedern.
e) Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
c) Der Teilnehmer verpflichtet sich zum regelmäßigen Schulbesuch und zur Mitwirkung am Unterricht.
d) Erscheint ein Teilnehmer trotz bestehender Vertragsvereinbarungen nicht zum Unterricht oder unterbricht er diesen, bleibt er zur fristgemäßen Zahlung des Schulgeldes verpflichtet.
e) Teilnehmer, die 5 Tage ohne schriftliche Entschuldigung fehlen, werden aus ihrem Sprachkurs ausgebucht. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme in diesen Sprachkurs besteht nicht.

3. Zahlungsverpflichtungen


a) Die unterzeichnete Anmeldung gilt für die gesamte Kursdauer. Für neue Kursteilnehmer besteht die Verpflichtung, das Schulgeld zwei Monate im Voraus zu bezahlen. Ansonsten ist das Schulgeld für den laufenden Monat am Monatsanfang spätestens bis zum 3ten eines jeden Monats zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeiträume, in denen der Teilnehmer aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Schulleitung fallen, nicht am Unterricht teilnehmen kann. Die Zahlungsverpflichtung ist unbedingt einzuhalten; für jede notwendige Mahnung berechnet die Schule eine Gebühr.
b) Die Kursdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Ein Fernbleiben vom Unterricht, unabhängig von den hier aufgeführten Gründen, bleibt ohne Auswirkung auf die Zahlungsverpflichtung.
c) Kommt ein Teilnehmer mit der Zahlung von 2 Monatsraten in Rückstand, ist die Schulleitung entsprechend der Regelung § 554 BGB berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Gesamtbetrag der ausstehendenmonatlichen Zahlungen bis zum Ende des vereinbarten Lehrgangstermins fällig zu stellen und insgesamt einzufordern.
d) Wenn besondere Gründe vorliegen ist die ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer mit einer Frist von 4 Wochen, gerechnet vom Monatsersten zum Monatsletzten, möglich, wenn die Schulleitung zustimmt. Die Kündigung muss schriftlich im Schulbüro vorliegen. Im Fall der Unterbrechung des Lehrgangs, aus Gründen, die die Schulleitung nicht zu vertreten hat, wird bereits gezahltes Schulgeld nicht zurückerstattet.
e) Trotz einer sorgfaltsgemäßen Planung können terminliche Zusagen nur unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Lehrperson gegeben werden. Für ausgefallene Unterrichtsstunden und den Ausfall anderer Veranstaltungen wird sich die Schulleitung bemühen, Ersatz zu beschaffen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Weitergehende Ansprüche, unter anderem auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind in jedem Falle ausgeschlossen.
f) Die Schulleitung kann Teilnehmer, die gegen Anweisungen der Schulleitung, des Lehrpersonals oder der Schulverwaltung oder gegen diese Vertragsbestimmungen verstoßen, nach schriftlicher Ermahnung vom Unterricht ausschließen. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung des Teilnehmers zur Weiterzahlung der Unterrichtsgebühren für die gesamte Kursdauer ausdrücklich bestehen und wird als Gesamtzahlung in dem der Ausschließung folgenden Monat fällig. Bereits gezahlte Unterrichtsgebühren werden nicht zurückerstattet.
g) Die Schulleitung ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die monatlichen Kursgebühren herab- oder heraufzusetzen. Die geänderte Kursgebühr wird 2 Monate vor der erstmaligen Anforderung durch Aushang im Schulbüro bekannt gegeben. Mit Zahlung der geänderten Gebühr gilt die Änderungsvereinbarung als zustande gekommen.
h) Es kann nur im Voraus gezahltes Schulgeld anteilig erstattet werden. Schulgeld für vergangene oder laufende Monate wird nicht zurückerstattet.
i) Bei „normalen“ Verträgen kann bei einem Rücktritt vor Vertragsbeginn das Schulgeld zurückgezahlt werden. 30-20 Tage vor Vertragsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 10% fällig. 20-10 Tage vor Vertragsbeginn liegt die Stornierungsgebühr bei 20%. 9-1 Tag vor Vertragsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 30%. Als Rücktrittsgrund ist eine Immatrikulation an einer Universität denkbar. Auch wenn das Visum nachweislich nicht verlängert worden ist und der Teilnehmer seine Rückreise z.B. durch ein gültiges Flugticket belegen kann, ist eine Rückzahlung abzüglich der Stornierungsgebühr möglich.
j) Bei Schulverträgen „ab Eintreffen“ kann eine Rückzahlung nur erfolgen, wenn eine schriftliche Ablehnung des Visums der jeweiligen Botschaft der Hartnackschule Berlin vorgelegt wird. In diesem Fall wird das eingezahlte Schulgeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 109,50 € zurückgezahlt. Die schriftliche Ablehnung des Visumsantrags muss spätestens drei Monate nach Ausstellung bei der Hartnackschule eingereicht werden.
k) Im Voraus gezahlte Kursgebühren z.B. für DSH- bzw. Studienkollegs- und TestDaF-Kurse werden nach Kursbeginn generell auch anteilig nicht zurückgezahlt.
l) Bei Sprachkursteilnehmern, die nach SGB III gefördert werden, gelten folgende Regelungen:
a. Bei Arbeitsaufnahme ist nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung die Vertragsbeendigung ohne zusätzliche Kosten möglich.
b. Bei Wegfall der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung ohne zusätzliche Kosten möglich.
c. Teilnehmer einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahme haben keinen Anspruch auf Unterbrechung der Maßnahme.

4. Sonstiges


a) Alle Vereinbarungen über schulische Angelegenheiten können nur mit der Schulleitung getroffen werden. Andere als die hier festgehaltenen Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Jede zusätzliche Änderung bedarf der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung der Schriftformklausel.
b) Die Hartnackschule haftet nicht für Unfälle auf dem Weg von und zur Schule.
c) Die Schule haftet nicht für Garderobe oder andere mitgebrachte Gegenstände.
d) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin. Die Schulleitung haftet nur bei Vorsatz.
e) Vertragsbetreffende Absprachen mit dem Dozenten sind unwirksam und können nur im Schulbüro getroffen werden.
f) In der Hartnackschule gekaufte Bücher sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.


Berlin, den 30. Juli 2009

Inge Lauterbach

(Geschäftsführende Inhaberin)

Henning Lauterbach
(Schulleiter)




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